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Web-Barrierefreiheit in der Schweiz

Das Schweizer Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) verpflichtet insbesondere Bundesbehörden und bundesnahe Organisationen zur Barrierefreiheit. Für private Unternehmen gelten die Regelungen indirekt — und der Druck steigt mit der EU-Harmonisierung.

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Was gilt in der Schweiz?

Das Behindertengleichstellungs­gesetz (BehiG) von 2002 verpflichtet den Bund und bundesnahe Organisationen zur barrierefreien Gestaltung ihrer Webauftritte. Private Unternehmen sind formell nicht direkt betroffen — aber:

  • Kantone (insbesondere Zürich, Bern, Basel) haben eigene Barrierefreiheits-Anforderungen für öffentliche Aufträge. Wer für die öffentliche Hand arbeitet, muss WCAG 2.1 einhalten.
  • Die Schweiz orientiert sich am EU-Standard EN 301 549 (WCAG 2.1 Level AA) — derselbe Standard wie beim deutschen BFSG und dem österreichischen WZG.
  • Schweizer Unternehmen, die in der EU Dienstleistungen anbieten, müssen das BFSG / den EAA einhalten — unabhängig vom BehiG.

Warum trotzdem scannen?

  • EU-Marktzugang: Schweizer Shops, die EU-Kunden bedienen, fallen unter den EAA.
  • Kantonale Aufträge: Barrierefreiheit wird zunehmend Vergabekriterium.
  • Inklusionsstrategie: 1.8 Mio. Menschen in der Schweiz leben mit einer Behinderung. Barrierefreiheit erweitert Ihre Zielgruppe messbar.

BFSG24 für Schweizer Unternehmen

Der Scanner prüft nach WCAG 2.1 Level AA — dem Standard, der in der gesamten DACH-Region anerkannt ist. Report und Fixes sind auf Deutsch, Daten bleiben in der EU (Hetzner Nürnberg). Der Service ist in CHF und EUR nutzbar.

Jetzt kostenlos scannen – funktioniert für .ch-Domains genauso wie für .de und .at.