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Branche

BFSG & BITV für Bildung

Öffentliche Hochschulen unterliegen zusätzlich der BITV 2.0 – strenger als BFSG. Private Bildungsanbieter fallen unter BFSG.

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Typische Schwachstellen in dieser Branche

  • 1

    Video-Vorlesungen ohne Untertitel

    Aufgezeichnete Vorlesungen und Webinare brauchen Untertitel. Automatisch generierte YouTube-Untertitel sind oft zu ungenau, um als WCAG-konform zu gelten.

  • 2

    Prüfungs-Portale ohne Tastaturbedienung

    Moodle, ILIAS und Co.: Drag-and-drop-Aufgaben, interaktive Grafiken und Timer-gesteuerte Quizzes sind oft nicht per Tastatur lösbar.

  • 3

    PDF-Skripte ohne Tagging

    Scans von alten Papierskripten als PDF hochgeladen sind für Screenreader wertlos. Muss mindestens per OCR in getaggtes PDF umgewandelt werden.

  • 4

    Kursanmeldung ohne Fehlermeldungen

    Formulare, die bei Fehlern nur `border-color: red` setzen – ohne `aria-invalid`, ohne Beschreibung. Barrierefrei 0 %.

Rechtliche Relevanz

Paragraph / KriteriumWarum relevant
BITV 2.0 – öffentliche HochschulenÖffentliche Universitäten und staatliche Bildungseinrichtungen unterliegen der BITV 2.0 (strenger als BFSG) seit 2019. Für sie ist BFSG-Konformität nur das Minimum.
BFSG § 1 – private BildungsanbieterPrivate Akademien, Online-Kurs-Plattformen und Weiterbildungsanbieter fallen unter BFSG wenn sie digital Dienstleistungen anbieten.
WCAG 2.1 – 1.2.2 Untertitel für vorab aufgezeichnete VideosVideos brauchen Untertitel. Reine Transkripte als Textdatei daneben reichen nicht – die Untertitel müssen synchron im Video erscheinen.

Häufigste WCAG-Verstöße in dieser Branche

Unser Scanner prüft alle diese Regeln automatisch in einem Durchlauf.

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Bußgeld-Risiko

Öffentliche Hochschulen: BITV 2.0-Verletzungen können von Klagebefugnissen (z.B. Deutscher Behindertenrat) verfolgt werden. Private Bildungsanbieter: BFSG-Bußgelder bis 100.000 €.

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