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BFSG 2025: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

15. Juni 2025 · 5 Min. Lesezeit

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist seit dem 28. Juni 2025 in Kraft. Es setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in deutsches Recht um und verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten.

Wer ist betroffen?

Betroffen sind alle B2C-Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen anbieten – sofern sie mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigen oder über 2 Millionen Euro Jahresumsatz erwirtschaften. Dazu gehören:

  • Online-Shops und E-Commerce-Plattformen
  • Buchungsportale und Reservierungssysteme
  • Online-Banking und Finanzdienstleistungen
  • Telekommunikationsdienste
  • E-Book-Plattformen und digitale Medien

Was wird geprüft?

Der technische Standard hinter dem BFSG ist WCAG 2.1 Level AA. Die wichtigsten Prüfpunkte:

  • Alternativtexte: Alle Bilder brauchen beschreibende Alt-Texte
  • Kontraste: Mindestens 4.5:1 Kontrastverhältnis für Text
  • Tastaturbedienbarkeit: Alle Funktionen müssen per Tastatur erreichbar sein
  • Formularlabels: Jedes Eingabefeld braucht ein zugeordnetes Label
  • Strukturierte Überschriften: Logische H1-H6 Hierarchie
  • Linkzweck: Links müssen ihren Zweck erkennen lassen

Welche Bußgelder drohen?

Bei Verstößen gegen das BFSG drohen Bußgelder bis zu 100.000 Euro pro Verstoß. Erste Abmahnwellen durch spezialisierte Kanzleien haben 2025 bereits begonnen. Die Marktüberwachungsbehörden der Länder sind für die Durchsetzung zuständig.

Was können Sie tun?

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